AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Prasco GmbH ( Stand 25.03.2024 )

Prämisse

Die Prasco GmbH (nachfolgend "Prasco"), Nikolaus Dürkopp Straße 3, 59227 Ahlen, ist Importeur, Hersteller und Händler von Ersatzteilen für Kraft- und Nutzfahrzeuge, insbesondere für Karosserie- und Beleuchtungsteile, Außenspiegel, Kühler und Klimateile. Die Prasco GmbH liefert passende Qualitätsersatzteile

GEMÄSS DER DEFINITION IN ABSCHNITT 20 DER LEITLINIEN ZUR EU-VERORDNUNG 461/2010 IN DER VON DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION
GEÄNDERTEN VERORDNUNG 822/2023.

Es gelten nachfolgende AGB für sämtliche Bestellungen und Lieferungen.

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verkäufe von Waren und sonstige Leistungen durch die Prasco GmbH, für online und offline-Geschäfte. Ergänzend zu den AGB gelten die Angaben und Regelungen aus unserem Online-Kata-log; insbesondere insoweit, als diese Verarbeitungs- und Qualitäts-"sonstige Hinweise" beinhalten.

Die (AGB) gelten jeweils in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unserer Kunden oder Lieferanten erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Die Durchführung der Leistungen gilt nicht als eine solche Zustimmung.

Die (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Sämtliche Preis- und/oder Kostenangaben (z.B. auch Fracht- Versandkosten, Frachtfreigrenzen) in unseren AGB sowie in sonstigen online- und off-line Medien und Katalogen, gelten vorbe-haltlich abweichender, aktueller Kunden-Informationen.

§ 2 Mündliche Absprachen und Sonderbestellungen
Mündliche Absprachen werden erst durch Bestätigung in Textform verbindlich. Sonderbestellungen erfolgen nur bei Anzahlung eines Teils des Verkaufspreises oder schriftlicher Abnahmebestätigung. Für Irrtümer und Abweichungen in unseren Verkaufsunterlagen haften wir nicht.

§ 3 Anwendbare Vorschriften/Erfüllungsort/Datenschutz
Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Erfüllungsort für alle Lieferungen oder Leistungen ist 59227 Ahlen.

Hinsichtlich der Behandlung personenbezogener Daten, verweisen wir im Sinne des Datenschutzes auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere der DGSVO und unserer Datenschutzerklärung.

§ 4 Angebot, Katalog
Angebote sind freibleibend.

Mit der Herausgabe neuer Kataloge oder Preislisten werden frühere Katalogausgaben, Preislisten und sonstige Inhalte der Kataloge ungültig. Angaben, insbesondere Artikelbeschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, technische Daten und Bilder, in den Katalogen begründen alleine für sich genommen noch kein Angebot.

Für die Richtigkeit von Abbildungen, Zeichnungen und technischen Daten wird keine Gewähr übernommen. Diese dienen lediglich der Veranschaulichung und Orientierung.

§ 5 Preise, Lieferbedingungen
Die Berechnung der Waren erfolgt in Euro zu den am Bestelltag gültigen Preisen zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die angegebenen Preise verstehen sich ab Lager Ahlen ohne Kosten für Verpackung, Versand und/oder Zoll, die, soweit anfallend, gesondert auf der Rechnung ausgewiesen werden. Diese Nebenkosten sind nicht dem Warenwert zuzurechnen.

Die Preise können jederzeit veränderten Verhältnissen angepasst werden. Soweit Festpreise vereinbart wurden, gelten diese bis zur nächsten allgemeinen Preisänderung. Für Aufträge, die innerhalb eines Monats ausgeführt werden, gelten die bei Auftragserteilung gültigen Preise - andernfalls die am Liefertag gültigen Preise.

Die Darstellungen im Katalog sind kein Angebot sondern lediglich eine Einladung, ein Angebot abzugeben. Prasco behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Kostensteigerungen, eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

Bei einer Preissteigerung von mehr als 10% hat der Käufer die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferungen an Besteller aus der Europäischen Union (außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands) sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz gegeben sind. Kommt der Besteller seiner Nachweispflicht (Gelangensbestätigung) zum Erhalt der Ware bzw. Beförderung der Ware in ein Land der Europäischen Union nicht nach, so sind wir berechtigt und verpflichtet, die deutsche Umsatzsteuer dem Besteller in Rechnung zu stellen. Sendungen an Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) gelten als Ausfuhr-sendungen nach §4 Nr.1a in Verbindung mit §6 UStG.

Mindestbestellwert: Nachtversandbestellung können erst ab einem Warenwert von 10,00 € netto verschickt werden, wird der Betrag unterschritten berechnet Prasco 10,00 € netto als Mindermengenzuschlag. Unterschreitet der Betrag einen Wert von 20,00 € netto berechnet Prasco 5,00 € netto als Mindermengenzuschlag.

§ 6 Lieferbedingungen,
Erfüllungsort für alle Leistungen ist 59227 Ahlen (§ 3(2)).

Teillieferungen sind zulässig, sofern die Teillieferung dem Käufer im Einzelfall zumutbar ist.

Die Leistungspflicht beschränkt sich bis zur übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten. Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die Prasco die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören unter anderem Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - hat Prasco auch bei verbindlich vereinbarten Lieferfristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Leistungspflicht frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Prasco nur berufen, wenn sie dem Käufer unverzüglich mitgeteilt werden.

Gerät Prasco mit der Lieferung einer Bestellung in Verzug, so ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist - mindestens 14 Tage - mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 Versand/Gefahrenübergang
Grundsätzlich erfolgt der Versand mit NVS-Nachtverteiler-System. (Sondervereinbarungen vorbehalten). Diese besondere Versand-Anlieferung bei Nacht ohne Empfangsbescheinigung bedarf insbesondere folgender Voraussetzungen:

- Depotvereinbarung
- A/L (Abbuchung auf Lastschriftverfahren)
- SEPA -Vereinbarung

Nach Absprache können auch Tageslieferungen erfolgen. Vorbehaltlich Sondervereinbarungen behalten wir uns vor, den Tagesversand zu den von uns ausgehandelten günstigsten Konditionen vorzunehmen.

Die Festlegung von Versandkosten in den vorstehenden Fällen bleibt vorbehaltest, es sei denn, es gelten kundenspezifische Sondervereinbarungen.

Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers versandt. Gefahrenübergang ist bei übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Die Versandkosten für Lieferungen an Anschriften außerhalb der BR Deutschland ermitteln sich insbesondere nach Empfängerland, Postleitzahlgebiet, Paket bzw. Paletten-Anzahl und Gewicht.

§ 8 Warenrückgabe
Vorbehaltlich entsprechender Regelungen im Einzelfall, gilt für die Rücksendung von Artikeln folgendes:

Waren können, sofern sie in einwandfreiem, unbeschädigtem und wiederverkaufsfähigen Zustand sind und einen Wert von jeweils über 10,00 Euro haben, innerhalb von drei Monaten an Prasco zurückgegeben werden. Bei einer Rückgabe ist ein Rückgabegrund anzugeben, sowie das Bezugsdatum und die Lieferscheinnummer. Nach 3 Monaten ist keine Rückgabe mehr möglich.

Die Rückgabe innerhalb von einem Monat ist kostenfrei.

Der Rückgebende trägt die Kosten und das Risiko der Rückgabe. Bei jeglicher Rückgabe/ Rücksendung von Artikeln, gleich aus welchem Grund, berechnen wir für die Bearbeitung der Rücksendung eine Pauschale in Höhe 15% des Warenwertes. (Wiedereinlagerungs- oder Bear-beitungskosten). Sonderbestellungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Abholungen der Rückgaben über NOX sind nur über Nacht möglich und es muss ein Nachtdepot vorhanden sein. Abholungen durch Prasco werden mit 14,00 € je Packstück berechnet und bei der Gutschrift abgezogen.

§ 9 Reklamation und Mängel
Mengendifferenzen und Beschädigungen der gelieferten Ware müssen an Prasco noch am Anlieferungstag bis spätestens 11:30 Uhr mit entsprechenden Fotos der Beschädigung, der Außenverpackung und des Versandlabels gemeldet werden. Alle Teile müssen bei Lieferung und vor der Verarbeitung auf ihre Richtigkeit (übereinstimmung Bestellnummer mit dem gelieferten Teil), Qualität und Passgenauigkeit geprüft werden. Es werden keine mittelbaren oder unmittelbaren Folgeschäden, insbesondere Verarbeitungskosten (z. B. Lackierkosten) ersetzt. Wiederverkäufer verpflichten sich, ihre Kunden auf diese Verpflichtung und Vereinbarung hinzuweisen. Reklamationen und Mängelrügen berechtigen bis zur endgültigen Klärung nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen. Für Irrtümer und Abweichungen in Verkaufsunterlagen oder bei mündlichen Aussagen übernimmt Prasco keine Haftung. Sendungen, die im Nachtversand erfolgen, sind nur dann versichert, wenn eine Depotvereinbarung vorliegt.

§ 10 Technische Hinweise
Die angegebenen Originalnummern der einzelnen Hersteller sind nur zum Vergleich bestimmt.

Gemäß der StVZO muss ein Scheinwerfer mit elektrischer Leuchtweitenregulierung ausgestattet sein, sofern das Serienfahrzeug mit dieser ausgestattet war (ab ca. Baujahr 1991). Wir weisen darauf hin, dass einige Scheinwerfer nicht mit dieser Funktion ausgestattet sind, obwohl sie mit einem E-Prüfzeichen versehen sind (E-Prüfzeichen bezieht sich auf die lichttechnische Prüfung).

Der Käufer ist verpflichtet, vor einem Einbau zu prüfen, ob die Artikel etwaig eintragungspflichtig sind und/oder, ob er entsprechende behördliche Zulassungen oder Abnahmen beantragen muss.

§ 11 Zahlungsbedingungen
Innerhalb welcher Frist gelieferte Waren zu bezahlen sind, ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung. Dies kann sich im Laufe der Zusammenarbeit ändern.

§ 12 Kontrolle der Ware / Rügepflicht / Transportschäden
Ist der Käufer Unternehmer, gelten für seine Untersuchungs- und Rügepflichten die gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere § 377 ff. HGB; dabei wird vermutet, dass ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt. Die Regelungen des § 377ff HGB gelten zwischen Prasco und dem Käufer auch dann, wenn die Artikel direkt an den Endkunden des Käufers verschickt (Streckengeschäft, Dropshipping).

Offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich beim Transportunternehmen und Prasco, spätestens bis um 11.00 Uhr am Liefertag, zu melden. Bei Samstags- oder Feiertagsanlieferung muss die Meldung bis 11:00 Uhr am folgenden Werktag erfolgen. Ist eine Meldung innerhalb der genannten Zeiträume aus tatsächlichen Gründen nicht möglich, so ist diese unverzüglich nachzuholen. Beschädigungen sind außerdem - sofern möglich - vom Frachtführer/Transportunternehmen schriftlich zu bestätigen.

Bei Anlieferung durch eigenen LKW sind offensichtliche Mängel Prasco sofort anzuzeigen.

Waren, deren Ablieferungen durch Nacht-Anlieferung-Dienste vor öffnung der Geschäftszeiten stattgefunden haben, sind nur dann versichert, wenn eine Depotvereinbarung mit Schließvorrichtung vorliegt.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Anbauteilen vor der weiteren Verarbeitung, insbesondere der Lackierung, dem Umbau oder der Montage, zu überprüfen, ob das Anbauteil aufgrund seiner tatsächlichen Maße für das Fahrzeugmodell /den Fahrzeugtyp, für den der Kunde das Anbauteil bestellt hat, auch passend ist. Die Ware muss vor der Weiterverarbeitung, insbesondere der Lackierung, an das entsprechende Fahrzeug vollständig angepasst werden.

Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, zu prüfen ob erforderliche Montage-Anbauanleitungen und/oder Montage-Zubehör (insbesondere Schrauben, Klammern etc.) beiliegen und im Zweifelsfall vor Montage oder Weiterverkauf Rücksprache mit Prasco zu nehmen.

Prasco übernimmt für das Vorhandensein erforderlicher Montage-Anbauanleitungen und erforderlichen Zubehörs keine Gewährleistung.

§ 13 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand (im Folgenden in diesem Abschnitt: Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber den Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung im Sicherungseigentum von Prasco. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird Prasco auf Wunsch des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; die Wahl, welche Sicherungsrechte freigegeben werden, liegt bei Prasco.

Während des Bestehens des (erweiterten) Eigentumsvorbehaltes ist es dem Käufer untersagt, den Kaufgegenstand zu verpfänden oder anderweitig zur Sicherung zu übereignen. Die Weiterveräußerung wird dem Käufer im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Käufer von seinem Weiterveräußerungskunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den jeweiligen Weiterveräußerungskunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Veräußert der Käufer den Kaufgegenstand weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seinen jeweiligen Weiterveräußerungskunden mit allen Nebenrechten - einschließlich etwaiger Saldoforderungen - sicherungshalber ab, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiter veräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Käufer den Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.

Dem Käufer ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden. Die Verarbeitung erfolgt für und im Auftrag von Prasco. Der Käufer verwahrt dabei die neue Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.

Prasco und der Käufer sind sich bereits jetzt darüber einig, dass bei Verbindung und Vermischung mit anderen, nicht Prasco gehörenden Gegenständen Prasco in jedem Fall Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zusteht, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Ware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung ergibt. Die neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware.

Die Regelung über die Forderungsabtretung gilt auch für die neue Sache. Die Abtretung gilt jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der dem in Rechnung gestellten Wert der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware entspricht.

Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung abgetretener Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers, ist Prasco berechtigt, die Einziehungsermächtigung des Bestellers zu widerrufen. Außerdem kann Prasco nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherheitsabtretung offen legen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherheitsabtretung durch den Käufer gegenüber dem Weiterveräußerungskunden verlangen.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer Prasco unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer Prasco unverzüglich die zur Geltendmachung seiner Rechte gegenüber dem jeweiligen Weiterveräußerungskunden erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Prasco die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.

Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Prasco nach erfolglosem Ablauf einer dem Käufer gesetzten Frist zur Leistung, neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung in der Vorbehaltsware durch Prasco liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Prasco hätte dies ausdrücklich erklärt.

§ 14 Gewährleistung/Garantien
Soweit der Käufer mangelhafte Ware erhalten hat, ist er im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Des Weiteren können dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen. Für diese gelten die dargestellten Einschränkungen. Die Gewährleistung geht nach Wahl von Prasco auf Nachbesserung der fehlerhaften Teile oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware.

Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware (z.B. leichte Kratzer etc.) sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit; sie berechtigen daher nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsrechten.

Im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit sind die technischen Hinweise gemäß zu beachten.

Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie unsachgemäßen änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Käufer oder Dritte.

Wird die Ware trotz Kenntnis eines Mangels weiter benutzt, so haftet Prasco nur für den ursprünglichen Mangel, nicht aber für solche Schäden, die durch die weitere Benutzung entstanden sind. Besteht ein Gewährleistungsrecht des Kunden aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Bestimmungen dieser AGB, so gehen die Kosten der notwendigen Nachbesserung bzw. Nachlieferung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu unseren Lasten. Das Wahlrecht zwischen Nachbesserung (Mängelbeseitigung) und Nachlieferung (Neulieferung) steht in jedem Fall Prasco zu. Kosten, die dadurch entstehen, dass sich die Ware an einem anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers befindet, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Kaufsache entspricht, gehen zu Lasten des Käufers.

Aufwendungen, die uns gegenüber als Folge der Mangelhaftigkeit unserer Ware geltend gemacht werden, sind grundsätzlich nur in marktüblicher Höhe des Erfüllungsortes erstattungsfähig.

Insbesondere werden Kosten für den Ein- und Ausbau auf Basis von Arbeitswerten (AW) erstattet. Höchstgrenze sind die AW gemäß TecDoc, basierend auf DAT-Schwacke, zu einem kalkulatorischen Stundensatz von € 55,00 netto/Stunde (= 12 AW).

Lackierkosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Firmensitz.

Der Käufer ist verpflichtet, Prasco mindestens 2 Versuche der Nachbesserung einzuräumen. Schlägt auch der 2. Versuch der Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel nicht als unerheblich anzusehen ist. Ein Rücktrittsrecht besteht gleichfalls nicht, wenn dem Käufer der Mangel bekannt war und er sich seine Rechte wegen dieses Mangels nicht vorbehalten hat.

Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Garantien im Sinne des § 443 BGB werden nicht übernommen, es sei denn diese werden schriftlich vereinbart.

§ 15 Unternehmerrückgriff
Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und er diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer gegen Prasco seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.

Der Käufer kann Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher (nach § 439 Absatz 3 BGB) zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Kosten für Aus- und Einbau, soweit diese erforderlich und angemessen sind. § 10 Absatz (7) ff. vorstehend gilt entsprechend.

Dem Käufer steht im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Die Verpf lichtungen des Käufers nach § 377 HGB bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.

§ 16 Verjährung
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers bei Mängeln der gelieferten Ware (einschließlich Schadensersatzansprüche) verjähren in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einer Frist von 1 Jahr. Die Frist beginnt mit der Lieferung der Ware.

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen, die nicht auf Mängeln der gelieferten Ware beruhen (§ 280 BGB), verjähren in einer Frist von 1 Jahr. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach dem Gesetz.

Die Verjährungsregelungen nach Abs. 1 und 2 dieser Regelung gelten nicht für Fälle des Unternehmerregresses (§§ 478, 479 BGB) sowie für Schadensersatzansprüche.

§ 17 Zahlung
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist (siehe Rechnung) zu bezahlen. Unabhängig von anderweitigen Vereinbarungen werden Zahlungen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung durch den Kunden fällig. Hat der Kunde bis zum vereinbarten Zeitpunkt oder - falls eine Vereinbarung nicht vorgenommen wurde - innerhalb von 14 Tage ab Erhalt der Rechnung den Kaufpreis nicht entrichtet, gerät er in Verzug.

Kommt der Käufer mit Zahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Schuld während des Verzuges mit Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (Verzugszinsen), soweit gesetzlich zulässig. Anderenfalls gilt der Verzugszinssatz in der gesetzlich zulässigen Höhe. Etwaige Schadensersatzforderungen bleiben hiervon unberührt.

Die Annahme von Schecks oder Wechseln zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Geschäftsführung stimmt einer Annahme ausnahmsweise zu.

Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Vollmacht berechtigt.

Die Belieferung per Nachnahme bleibt uns vorbehalten. Reklamationen, aus welchem Grund auch immer, schieben die Zahlungspflicht des Käufers nicht auf.

Prasco ist berechtigt, für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen, sowie nach Mahnung und angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ferner kann nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware untersagt und die gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückgeholt werden.

Die Erfüllung der Zahlungspflicht durch Aufrechnung ist dem Käufer nur gestattet, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 18 Haftungsbeschränkung
Unbeschränkte Haftung:

Prasco haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Prasco nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

Im übrigen gilt folgende beschränkte Haftung:

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Prasco nur im Falle einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Diese Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 und 2 dieses Abschnittes gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen.

§ 19 Rechte
Jegliche Verwendung von Datenmaterial aus unseren Datenquellen (Kataloge, elektronische Listen, Shops usw.) (Kopieren von Bildern, etc.) bedarf unserer schriftlichen Genehmigung.

Die Verwendung des von uns zur Verfügung gestellten Datenmaterials im weitesten Sinn aus unseren Datenquellen erfolgt auf eigenes Risiko.

Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass insbesondere die Zuordnung von Artikeln im beschreibenden Teil zu bestimmten Fahrzeugtypen-/Reihen

(Hersteller-Nennung nur exemplarisch und zur Illustration: "passend für Audi-S-Line" oder "optisch wie AMG.." u.ä.) von den Herstellern nicht angegriffen werden kann.

Zum Angebot gehörige Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur dann als Maß- und Gewichtsgenau anzusehen, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist. An diesen Unterlagen behalten wir uns unser Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unser Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind sie an uns unverzüglich zurückzugeben.

§ 20 Unwirksamkeit/änderungen/Nebenabreden/Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Im übrigen gilt die gesetzliche Vorschrift des § 306 BGB.

Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Nebenabreden benötigen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Verkaufsangestellten unserer Firma sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Gerichtsstand ist der Firmensitz der Prasco GmbH soweit gesetzlich zulässig. Anderenfalls gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 21 Verschwiegenheit
Der Besteller verpflichtet sich, sämtliche von Prasco zur Verfügung gestellte Dokumente, Daten oder sonstige Informationen nur zum Vertrieb der Produkte von Prasco zu verwenden, sie ansonsten aber streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und diese Verpflichtung auch an ihre Mitarbeiter aufzuerlegen. Als vertraulich gelten insbesondere etwaige zur Verfügung gestellte Dateien und Katalogdaten, die auf keinen Fall weitergebenen werden dürfen.

§ 22 Schutzrechte / Rechtlicher Hinweis
Die abgebildeten Artikel und Verkaufsgegenstände sind keine Originalteile.

Alle angegebenen Referenz- und Originalnummern dienen zu Vergleichszwecken. Die Originalteile können alternativ vom Automobilhersteller über dessen Vertrieb erworben werden.

Die Artikel und Gegenstände dürfen ausschließlich zur Reparatur und die Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes verwendet werden.

Der gelistete Kunde der Prasco GmbH und Wiederverkäufer verpflichtet sich, seinem Wiederverkäufer oder Endkunden, oder sonstigen Verbrauchern in geeigneter Weise darzulegen und zu dokumentieren, dass die Artikel nicht durch den Inhaber von Markenschutz- oder Designschutzrechten der Automobilhersteller und/oder als Lizenznehmer hergestellt und importiert wurde.

Zudem ist der Kunde darüber zu informieren, dass die Artikel alternativ als Originalersatzteil vom Hersteller bezogen werden können.

Zudem ist darüber zu informieren, dass der Artikel ausschließlich zu Reparaturzwecken zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verwendet werden darf.


§ 23 Änderungsvorbehalt
Prasco kann deren AGB jederzeit und ohne Ankündigung oder ausdrücklichen Hinweis ändern. Geschäftspartner von Prasco können vor jeder Bestellung die aktuellen AGB unter www.prasco.de/agb.html einsehen.

Stand 25.03.2024